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Deutschland

1.

Deutschland

2.

Deutschland
• Die Bundesrepublik Deutschland
(die BRD) ist ein
hochentwickelter Industriestaat.
Die BRD entstand am 23. Mai
1949. Mai 1949. Bis 1990
bestanden zwei deutsche
Staaten: die Bundesrepublik
Deutschland und die Deutsche
Demokratische Republik. Die
Wiedervereinigung
Deutschlands erfolgte am 3.
Oktober 1990.

3.

Die BRD liegt in Mitteleuropa. Sie nimmt die Fläche von etwa
357 000 km2 ein und zählt über 83 Millionen Einwohner.

4.

• Deutschland grenzt an
Dänemark im Norden; an Polen
und Tschechien (die
Tschechische Republik) im
Osten; an Österreich und die
Schweiz im Süden; an
Frankreich, Luxemburg, Belgien
und die Niederlande im Westen.

5.

Die wichtigsten Flüsse Deutschlands sind der Rhein, die Donau, die Elbe. Der Rhein
mündet in die Nordsee, die Donau fließt vom Westen nach Osten, die Elbe mündet
in die Nordsee
.

6.

Die Hauptstadt Deutschlands ist Berlin mit
etwa 3,6 Mio Einwohner.

7.

• Deutschland besteht aus 16
selbstständigen und
gleichberechtigten
Bundesländern. Die Länder
gliedern sich in
Regierungsbezirke, kreisfreie
Städte, Kreise und Gemeinden.
Jedes Bundesland hat eigene
Verfassung und Regierung.

8.

Obersten Staatsorgane
• Die obersten Staatsorgane
Deutschlands sind: der
Bundestag, der Bundesrat,
die Bundesregierung, der
Bundespräsident und das
Bundesverfassungsgericht.

9.

Bundestag
• Der Bundestag ist die
Volksvertretung der
Bundesrepublik Deutschland. Er
nimmt alle Bundesgesetze an.
Die ganze Bevölkerung 709 wählt
die Abgeordneten des
Bundestages für 4 Jahre. Die
wichtigsten Aufgaben des
Bundestages sind die
Gesetzgebung, die Wahl des
Bundeskanzlers und die
Kontrolle der Regierung

10.

Bundesrat
• Der Bundesrat ist die Vertretung
der 16 Bundesländer. Durch den
Bundesrat wirken die
Bundesländer bei der
Gesetzgebung und Verwaltung
des Bundes mit. Er besteht aus
Mitgliedern der
Landesregierungen. Die
Mitglieder des Bundesrates
vertreten die Interessen ihrer
Länder.

11.

Bundesregierung
• Die Bundesregierung, das «Kabinett»,
besteht aus dem Regierungschef (dem
Bundeskanzler) und den
Bundesministern. Der Bundeskanzler
hat die zentrale Stellung in der
Bundesregierung. Er entscheidet über
die Zahl der Minister und wählt die
Minister aus. Er bestimmt die
Richtlinien der Regierungspolitik. Der
Bundeskanzler ist dem Bundestag
verantwortlich. Die Bundesminister
leiten ihren Geschäftsbereich
selbstständig und unter eigener
Verantwortung.

12.

Bundespräsident
• Der Bundespräsident ist das
Staatsoberhaupt Deutschlands. Er vertritt
die Bundesrepublik im Ausland. Er
ernennt und entlässt die Bundesrichter,
die Bundesbeamten, die Offiziere und
Unteroffiziere. Er schlägt dem Bundestag
einen Kandidaten für das Amt des
Bundeskanzlers vor und ernennt und
entlässt auf Vorschlag des Kanzlers die
Bundesminister. Er unterzeichnet auch
internationale Verträge. Die
Bundesversammlung Deutschlands wählt
den Bundespräsidenten auf 5 Jahre. Die
Bundesversammlung besteht aus den
Bundestagsabgeordneten sowie aus
gleich großen Zahl von Delegierten der
Länderparlamente.

13.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist das
höchste Organ des Bundes auf dem Gebiet der
Gerichtsbarkeit.
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